Henriette von Graffenried
praesidentin@pfistern.ch
Die Waisenkommission
Die Waisenkommission ist vorberatende und vollziehende Behörde. Sie besorgt sämtliche Gesellschaftsangelegenheiten, soweit sie nicht dem Grossen Bott übertragen sind.
Sie ist für folgende Geschäfte zuständig:
- gesetzliche Sozialbehörde
- Finanzgeschäfte und Vermögensverwaltung
- Besoldungen und Entschädigungen festsetzen, sofern nicht das Grosse Bott zuständig ist
- Protokoll des Grossen Bottes genehmigen
- Anhänge zum Gesellschaftsreglement erlassen und an geltende Gesetzgebung anpassen
Die Waisenkommission vertritt die Gesellschaft nach aussen und versammelt sich in der Regel einmal im Monat.