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Die Waisenkommission

Die Waisenkommission ist vorberatende und vollziehende Behörde. Sie besorgt sämtliche Gesellschaftsangelegenheiten, soweit sie nicht dem Grossen Bott übertragen sind.

Sie ist für folgende Geschäfte zuständig:

  • gesetzliche Sozialbehörde
  • Finanzgeschäfte und Vermögensverwaltung
  • Besoldungen und Entschädigungen festsetzen, sofern nicht das Grosse Bott zuständig ist
  • Protokoll des Grossen Bottes genehmigen
  • Anhänge zum Gesellschaftsreglement erlassen und an geltende Gesetzgebung anpassen

Die Waisenkommission vertritt die Gesellschaft nach aussen und versammelt sich in der Regel einmal im Monat.

Gesellschaftspräsidentin

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Henriette von Graffenried

Vizepräsident

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Seckelmeisterin

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Barbara von Graffenried

Almosner

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Stubenschreiber

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Gesellschaftsarzt

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Dr. Christoph Schild

Stubenmeister

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Beisitzer

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Beisitzerin

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Beisitzerin

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Michèle Fehlmann  

Beisitzerin

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Beisitzerin

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Béatrice von Wattenwyl

Beisitzerin

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Weitere Informationen.

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