Pfistern galt als erste Vennerzunft und nahm von da an in der Hierarchie der Zünfte nach Distelzwang den zweiten Platz ein. Wegen dieser Vorzugsstellung war Pfistern attraktiv für Regierende und Leute mit politischen Ambitionen. Dies ist mit ein Grund, weshalb die Gesellschaft zu Pfistern eine der grossen Zünfte ist und verhältnismässig viele altbernische Geschlechter in ihren Reihen aufweist.
1536 übertrug die bernische Gerichtssatzung den Gesellschaften und Zünften die Vormundschaft ihrer Angehörigen, 1676 kam die Fürsorge dazu. Die Tradition des Vormundschaftswesens und der Fürsorge ist der Grund, weshalb Pfistern wie die anderen Gesellschaften und Zünfte Berns eine Körperschaft des öffentlichen Rechts geblieben ist.